Verkehrsrechtliche Maßnahme

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Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund Aufstellung eines Arbeits- und Schutzgerüstes zur Durchführung von Fassadenrenovierungsarbeiten wird die Schellhofstraße in Rieneck im Bereich des Anwesens Schellhofstraße 6 in der Zeit vom 11.05.2026 bis 20.06.2026 für den Fußgängerverkehr komplett gesperrt. Ein Notweg für Fußgänger wird eingerichtet. 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

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