Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Aufgrund von Tiefbauarbeiten zum Breitbandausbau wird die Hauptstraße im Bereich Hauptstraße 47 bis Hauptstraße Ecke Bachgartenweg 2a in der Zeit vom 07.04.2026 bis zum 21.04.2026 für den Fußgängerverkehr voll und für den fließenden Verkehr halbseitig gesperrt. Ein Behelfsweg wird im Straßenbereich neben dem Gehweg ab Hausnummer 47 bis Bachgartenweg 2a eingerichtet

 

Für die Hauptstraße im genannten Bereich wird eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h angeordnet. 

 

Für die Bereiche vor und nach den Baustellenabschnitten wird ein absolutes Halteverbot angeordnet.

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

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