Verkehrsrechtliche Maßnahme
Verkehrsrechtliche Maßnahme
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund von Glasfaserarbeiten wird die Bahnhofstraße in Rieneck auf Höhe Bahnhofstraße 10 bis Am Bauhof 1 – Ausgenommen ist die Staatstraße St 2303 - in der Zeit vom 24.06.2026 bis zum 31.07.2026 für den Gesamtverkehr halbseitig und für den Fußgängerverkehr voll gesperrt. Ein Not Weg für Fußgänger wird eingerichtet.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.