Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund von Pflasterarbeiten wird die Schlossbergstraße in Rieneck im Bereich zwischen Anwesen Schloßberg 2 und Schloßberg 3 in der Zeit vom 09.06.2026 bis zum 12.06.2026 für den Gesamtverkehr voll gesperrt. 

Einsatzfahrzeuge haben jederzeit Zugang. 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

 

 

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