Verkehrsrechtliche Maßnahme – Änderung

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Anlässlich des Glasfaserausbaus wird für den Bachgartenweg in Rieneck im Bereich des Anwesens Bachgartenweg 2a und gegenüber ab dem 30.01.2026 (Mo-Fr von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr) ein absolutes Halteverbot angeordnet.

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

Aktuelle Nachrichten

Vertrag zwischen Stadt Rieneck und GlasfaserPlus zum Glasfaser-Ausbau unterzeichnet

Trauungen in der Kreuzkapelle

Medizinische Versorgung

Stromausfall und Selbsthilfe

Insektenfreundliche Kommunen

Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch

Infos Ukraineflüchtlinge Інформація про біженців України