Verkehrsrechtliche Maßnahme – Änderung

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Anlässlich des Glasfaserausbaus wird für den Bachgartenweg in Rieneck im Bereich des Anwesens Bachgartenweg 2a und gegenüber ab dem 30.01.2026 (Mo-Fr von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr) ein absolutes Halteverbot angeordnet.

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

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