Verkehrsrechtliche Maßnahme
Freitag, 31. Oktober 2025 - 07:05
      
  
      Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Der Bachgartenweg in Rieneck wird auf Höhe Bachgartenweg 5 in der Zeit vom 01.11.2025 bis zum 14.11.2025 für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.