Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Anlässlich des Glasfaserausbaus wird für den Bachgartenweg in Rieneck im Bereich des Anwesens Bachgartenweg 2a bis Anwesen 2 und gegenüber ab dem 20.08.2025 ein absolutes Halteverbot angeordnet.

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

Aktuelle Nachrichten

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Alle Infos zum Glasfaserausbau

Schließung der Schulturnhalle während den Sommerferien

Digitales Lichtbild für Pass- / Personalausweis