Gemäß Art. 38 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit §§ 23, 24
der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) muss wegen der bestehenden
akuten Brandgefahr ab dem 01.05.2025 bis auf Weiteres ein generelles und absolutes
Verbot für jegliche Art von offenem Feuer - auch in bestehenden, auf Dauer angelegten
Feuerstellen - im Gesamtgebiet der Stadt Rieneck ohne Ausnahme ausgesprochen werden.
Auch in diesem Jahr erscheint wieder der beliebte Ferienpass der Kommunalen Jugendarbeit.
Da das Angebot im vergangenen Jahr sehr gut angenommen wurde, stehen auch 2025 zusätzlich zur gewohnten Gültigkeit in den Oster-, Pfingst- und Sommerferien viele Rabatte außerhalb der Ferien zur Verfügung.
Der Verkauf des Ferienpasses erfolgt in den Filialen der Raiffeisenbanken, in der Außenstelle des Landratsamts bei der Kommunalen Jugendarbeit sowie online auf der Internetseite des Landratsamtes Main Spessart.
Anliegen des Einwohnermeldeamts und Bürgerbüros können aktuell nur mit Termin bearbeitet werden.
Bitte kontaktieren Sie uns vorab für eine Terminvergabe.