Verkehrsrechtliche Maßnahme
Dienstag, 27. Oktober 2026 - 09:22
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund einer abgestürzten Mauer wird die Wolfskehle in Rieneck im Bereich zwischen Anwesen Wolfskehle 5 und 6a in der Zeit vom 25.10.2026 bis voraussichtlich zum 29.11.2026 für den Gesamtverkehr voll gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.