Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund der Lagerung von Material für die Landschaftsarbeiten am Rotenberg 8 werden die vier linken Parkplätze am Sinnberg auf Höhe der Einfahrt zum Rotenberg in Rieneck vom 14.09.2026 bis einschließlich 27.11.2026 voll gesperrt.

Für den genannten Bereich wird ein absolutes Halteverbot angeordnet.

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

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