Verkehrsrechtliche Maßnahme - Verlängerung

Verkehrsrechtliche Maßnahme - Verlängerung

 

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Aufgrund von Tiefbauarbeiten zum Breitbandausbau wird der Seitenstreifen des Fellenbergs weiterhin bis zum 20.03.2026 eingeschränkt nutzbar sein.

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

Aktuelle Nachrichten

Informationen der Passbehörde

Jetzt für den Bürgerenergiepreis Unterfranken 2026 bewerben - 12.000 Euro Preisgeld für die Preisträger

Spende des Bayernwerkes für die Freiwillige Feuerwehr Rieneck

Verkehrsrechtliche Maßnahme

👑✨ Sternsinger 2026 ✨👑

Wassersparhefte für Rienecker Grundschüler

Verkehrsrechtliche Maßnahme - Verlängerung