Informationen der Passbehörde

Wir weisen darauf hin, dass gemäß der Information vom Bundesministerium des Inneren die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen bereits zum 07.02.2026 wie folgt angepasst wurden:

Die neue Gebühr beträgt 46,00 EUR für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig), während die Gebühr für Personen unter 24 Jahren auf 27,60 EUR (6 Jahre gültig) erhöht wird.

Die Änderungen sind Teil einer bundesweiten Anpassung, um die Kosten für die Ausstellung von Personalausweisen zu decken. Diese Gebührenerhöhung erfolgt aufgrund gestiegener Produktions- und Verwaltungskosten, die eine kostendeckende Arbeit der Behörden ermöglichen sollen.

Alle anderen Gebühren (Reisepässe) sind von dieser Erhöhung nicht betroffen und bleiben wie folgt: 

Personen ab 24 Jahren:          70,00 Euro (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren:     37,50 Euro (6 Jahre gültig)

Für das Express-Bestellverfahren beim Reisepass wird ein Zuschlag in Höhe von 32,00 Euro je Reisepass erhoben.

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