Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Aufgrund einer Erneuerung eines Wasseranschlusses wird die Obertorstraße auf Höhe Obertorstraße 26 in der Zeit vom 03.11.2025 bis 14.11.2025 zeitweise für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

Aktuelle Nachrichten

Seniorenbeirat 60+ der Stadt Rieneck

Fahrradabstellanlage am Bahngelände

Bayerisches Ermäßigungsticket

Kostenloser Sanierungssprechtag der Stadt Rieneck am Donnerstag, 28.11.2025

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED

Vertrag zwischen Stadt Rieneck und GlasfaserPlus zum Glasfaser-Ausbau unterzeichnet