Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

 

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund Arbeiten an einem Wohnhaus wird die Schulgasse in Rieneck im Bereich des Anwesens Schulgasse 1 in der Zeit vom 13.07.2026 bis zum 15.07.2026 für den Gesamtverkehr voll gesperrt. In der Nacht ist die Zufahrt frei. 

Die Hauptstraße in Rieneck wird im Bereich des Anwesens Hauptstraße 2 in der Zeit vom 13.07.2026 bis zum 15.07.2026 für den Fußgängerverkehr voll gesperrt. In der Nacht ist der Gehwegbereich benutzbar.   

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

Aktuelle Nachrichten

Wassersparhefte für Rienecker Grundschüler

Wohnraum

Kindergarten profitiert von Eichelsammelaktion

Aufruf gegen Schmierereien

Rückblick historischer Fasenachtszug 2025

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Alle Infos zum Glasfaserausbau