Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

 

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund Arbeiten an einem Wohnhaus wird die Schulgasse in Rieneck im Bereich des Anwesens Schulgasse 1 in der Zeit vom 13.07.2026 bis zum 15.07.2026 für den Gesamtverkehr voll gesperrt. In der Nacht ist die Zufahrt frei. 

Die Hauptstraße in Rieneck wird im Bereich des Anwesens Hauptstraße 2 in der Zeit vom 13.07.2026 bis zum 15.07.2026 für den Fußgängerverkehr voll gesperrt. In der Nacht ist der Gehwegbereich benutzbar.   

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

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