Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund von Arbeiten am Dach wird der Walter-Bloem-Ring in Rieneck im Bereich Walter-Bloem-Ring 20 in der Zeit vom 03.03.2026 bis zum 20.03.2026 für den Gesamtverkehr voll gesperrt. 

Die Umleitung erfolgt über die Schellhofstraße, Sonnenstraße und Walter-Bloem Ring.

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

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