Bitte beachten: Übermittlungssperre an die Bundeswehr entfällt

Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die die Übermittlungssperre an die Bundeswehr (Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) aufhebt.

Grundlage dafür ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG).

Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) entfällt ersatzlos.

Dies hat zur Folge, dass die Meldebehörden künftig wieder Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Kalenderjahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über den freiwilligen Wehrdienst übermitteln.

Die Datenübermittlung erfolgt einmal jährlich und bezieht sich auf den Familiennamen, Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift.

Eine Widerspruchsmöglichkeit gegen diese Datenübermittlung besteht ab dem 01.01.2026 mit dieser gesetzlichen Neuregelung nicht mehr.

Bereits bestehende Übermittlungssperren an die Bundeswehr werden aufgehoben!

Dies betrifft nur die Übermittlungssperre an die Bundeswehr, alle anderen Übermittlungssperren bleiben davon unberührt und haben weiterhin Bestand.

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