Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenver-kehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund der Veranstaltung „Rathaussturm“ wird die Schulgasse inkl. der Parkplätze am 14.11.2025 in der Zeit von 15:00 Uhr bis 24:00 Uhr für den Gesamtverkehr voll gesperrt.
Am 22.02.2025 feierte die IG Brauchtum und Kultur Rieneck e.V. das 500jährige Jubiläum der Rienecker Fasenacht.
Basierend auf dem Roman "Mangold von Eberstein" von Hans von Hammerstein wird die Geschichte der Fasenachtstradition, die Entstehung und die Umsetzung des einzigartigen Brauchtumszuges im Februar 2025 in Rieneck erzählt.
Die Hauptstraße in Rieneck wird im Bereich des Anwesens Hauptstraße Nr. 39, 39a am Mittwoch, den 26.11.2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr voll gesperrt.
Aufgrund einer Kabelstörung wird der Karl-Keßler-Weg auf Höhe der Hausnummer 13 in der Zeit vom 06.11.2025 bis zum 05.12.2025 für den Fußgängerverkehr voll gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.