Verkehrsrechtliche Maßnahme
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Die Straße Rabental wird im Bereich des Anwesens Rabental 8 in der Zeit vom 01.09.2025 bis 12.12.2025 für den Gesamtverkehr voll gesperrt. Fußgänger sind zugelassen.
Der Bereich kann über die Obertorstraße, Schneckenweg, Hettingerstraße und über den Lamperweg umfahren werden.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.