Verkehrsrechtliche Maßnahme
Verkehrsrechtliche Maßnahme – Vollsperrung der Hauptstraße in Rieneck
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Die Hauptstraße in Rieneck wird im Bereich des Anwesens Hauptstraße Nr. 39, 39a am 04.08.2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr voll gesperrt.
Bitte nutzen Sie die Umgehungsstraße als Umleitungsstrecke. Fußgänger sind davon nicht betroffen.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.