Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund Austauschs maroder Kabelschächte wird die Hauptstraße in Rieneck im Bereich des Anwesens Hauptstraße 39 in der Zeit vom 13.10.2026 bis 31.10.2026 für den Fußgängerverkehr voll und für den fließenden Verkehr halbseitig gesperrt.

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

 

 

 

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Verkehrsrechtliche Maßnahme - Verschiebung

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