Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

 

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Anlässlich der Durchführung einer Trinkwasserbohrung wird die Forststraße vom Schneckenweg bis zum 1. Wassertal in Rieneck im Zeitraum vom 24.08.2026 bis voraussichtlich 16.10.2026 für den gesamten Verkehr voll gesperrt.

Je nach Baufortschritt kann sich die Dauer der Sperrung verkürzen oder verlängern. Über Änderungen des Sperrzeitraums wird zeitnah informiert.

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

Aktuelle Nachrichten

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Vollzug der Wassergesetze; Erlass einer Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs bei der Benutzung von Gewässern der II. und III. Ordnung auf dem Gebiet des Landkreises Main-Spessart hinsichtlich der Entnahme von Wasser

Beratung in Rentenangelegenheiten (Deutsche Rentenversicherung)

Verkehrsrechtliche Maßnahme – Verlängerung

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Informationen der Passbehörde