Verkehrsrechtliche Maßnahme – Vollsperrung der Hauptstraße in Rieneck
Verkehrsrechtliche Maßnahme – Vollsperrung der Hauptstraße in Rieneck
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Die Hauptstraße in Rieneck wird im Bereich des Anwesens Hauptstraße Nr. 39, 39a am Mittwoch, den 26.11.2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr voll gesperrt.
Bitte nutzen Sie die Umgehungsstraße als Umleitungsstrecke. Fußgänger sind davon nicht betroffen.
Zudem wird die Bushaltestelle „Am Kriegerdenkmal“ in der Zeit beidseitig nicht angefahren. Bitte nutzen Sie die Haltestelle „Gasthof Bechold“.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.