Verkehrsrechtliche Maßnahme
Dienstag, 19. August 2025 - 07:21
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Anlässlich des Glasfaserausbaus wird für den Bachgartenweg in Rieneck im Bereich des Anwesens Bachgartenweg 2a bis Anwesen 2 und gegenüber ab dem 20.08.2025 ein absolutes Halteverbot angeordnet.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.