Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund von Kranarbeiten wird in der Zeit vom 28.03.2025 bis zum 01.06.2025 im Bereich Karl-Keßler-Weg 19 die Straße für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehör-de gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßen-verkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit o-der Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund von Dacharbeiten mit Autokran wird in der Zeit vom 08.04.2025 bis 03.05.2025 im Bereich Herrgottsberg 26 die Zufahrt zum Herrgottsbergweg voll gesperrt. Zusätzlich wird für die Parkplätze im Wendehammer ein absolutes Halteverbot angeordnet. Eine Umleitung oberhalb des Anwesens Nummer 26 wird eingerichtet.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Auch in diesem Jahr erscheint wieder der beliebte Ferienpass der Kommunalen Jugendarbeit.
Da das Angebot im vergangenen Jahr sehr gut angenommen wurde, stehen auch 2025 zusätzlich zur gewohnten Gültigkeit in den Oster-, Pfingst- und Sommerferien viele Rabatte außerhalb der Ferien zur Verfügung.
Der Verkauf des Ferienpasses erfolgt in den Filialen der Raiffeisenbanken, in der Außenstelle des Landratsamts bei der Kommunalen Jugendarbeit sowie online auf der Internetseite des Landratsamtes Main Spessart.