Verkehrsrechtliche Maßnahme

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Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Aufgrund von Arbeiten an einem Wasserrohrbruch wird die Obertorstraße in Rieneck im Bereich Obertorstraße 68 in der Zeit vom 07.09.2026 bis zum 15.09.2026 für den Gesamtverkehr voll gesperrt. 

Die Umleitung erfolgt über den Schneckenweg und die Mühlrainstraße. 

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

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