Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Anlässlich der Durchführung einer Trinkwasserbohrung wird die Forststraße vom Oberen Schneckenweg bis zum südlichen Gertental (1. Wassertal) in Rieneck im Zeitraum vom 24.08.2026 bis voraussichtlich 16.10.2026 für den gesamten Verkehr gesperrt. Anliegerverkehr bis zur Baustelle ist möglich.

Je nach Baufortschritt kann sich die Dauer der Sperrung verkürzen oder verlängern. Über Änderungen des Sperrzeitraums werden wir zeitnah informieren.

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

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