Verkehrsrechtliche Maßnahme
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund einer Kabelstörung der Deutschen Telekom wird die Bahnhofstraße auf Höhe Bahnhofstraße 1 in Rieneck in der Zeit vom 01.12.2025 bis zum 05.12.2025 für den Gesamtverkehr voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Denkmalstraße und die Beerwinkelstraße.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.