Verkehrsrechtliche Maßnahme
Verkehrsrechtliche Maßnahme
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund dringend auszutauschender maroder Schächte wird die Gasse zwischen Haaggasse und Hauptstraße im Bereich Haaggasse 2 und Hauptstraße 22 in Rieneck in der Zeit vom 08.12.2025 bis zum 22.12.2025 für den fließenden Verkehr voll gesperrt. Bitte den Bereich über die Läusbergstraße oder die Haaggasse umfahren.
Für die Hauptstraße auf Höhe Hauptstraße 39 und 47 in Rieneck in der Zeit vom 08.12.2025 bis zum 22.12.2025 für den Fußgängerweg voll gesperrt. Eine Umleitung für Fußgänger wird eingerichtet.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.